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Körperschaftsteuer | Verdeckte Gewinnausschüttung durch Gewinntantieme des Gesellschafter-Geschäftsführers ohne Berücksichtigung von Jahresfehlbeträgen früherer Jahre
(1) Durch die Rechtsprechung des I. Senats des BFH ist geklärt, dass die Zusage einer Gewinntantieme an einen Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH eine vGA auslösen kann, wenn bei der Bemessung der Tantiemen in früheren Jahren angefallene Jahresfehlbeträge nicht berücksichtigt werden. (2) Soweit Bilanzansätze der GmbH tatsächlich unrichtig waren und sich deswegen auf die Höhe der Jahresfehlbeträge ausgewirkt haben, so ist zwar durch die BFH-Rechtsprechung noch nicht entschieden, gleichwohl aber nicht weiter klärungsbedürftig, dass bei der Frage nach dem Vorliegen einer vGA insoweit allein auf die tatsächliche Bilanzierung abgestellt werden muss.
Im Urteilsfall war in der Handels- und Steuerbilanz einer GmbH offenbar eine zu hohe Rückstellung bezü...