Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
WPK: Kommission für Qualitätskontrolle veröffentlicht überarbeiteten Hinweis zur Erteilung von Ausnahmegenehmigungen
Die Kommission für Qualitätskontrolle der Wirtschaftsprüferkammer hat ihren Hinweis zur Erteilung von Ausnahmegenehmigungen i. S. von § 57a Abs. 1 Satz 2 WPO (Stand: ) überarbeitet (Stand: ). Der überarbeitete Hinweis steht auf der Website der Wirtschaftsprüferkammer (www.wpk.de) unter den Rubriken „Qualitätskontrolle > Ausnahmegenehmigung” und „Qualitätskontrolle > Hinweise der Kommission für Qualitätskontrolle” zur Verfügung.