Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommensteuer; | Bauabzugssteuer (§§ 48 ff. EStG)
Mit zwei Vfg. geht die OFD Münster auf den Steuerabzug für Bauleistungen ein. Die Vfg. v. - S 2303 - 2 - St 13 - 31 nimmt zur Organisation des Anmeldeverfahrens sowie zur Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG Stellung. Die Vfg. v. - S 2303 - 2 - St 13 - 31 geht auf die Haftung des Leistungsempfängers, das Erteilen der Freistellungsbescheinigung, auf die Bemessungsgrundlage bei ausländischen Leistenden, die Zuständigkeit bei im Ausland ansässigen AN mit (Zweit-)Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sowie auf die Zuständigkeit für das Abzugsverfahren in den Fällen der gesonderten Gewinnfeststellung ein.