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Wegzugsbesteuerung von Gesellschaften in der EU
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 733 In dem Verfahren National Grid Indus B. V. (Rs. C-371/10) muss sich der EuGH erstmals mit der Wegzugsbesteuerung bei körperschaftsteuerpflichtigen Rechtsträgern befassen. Im niederländischen Ausgangsverfahren ging es um die Verlegung des Verwaltungssitzes einer niederländischen Kapitalgesellschaft nach Großbritannien. In dem EuGH-Verfahren sind nun die Schlussanträge der Generalanwältin Kokott ergangen. Das Urteil in dem Verfahren wird Auswirkungen auf die Wegzugsbesteuerungsregelungen in sämtlichen Mitgliedstaaten haben und könnte den deutschen Steuergesetzgeber zwingen, die § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG und § 12 KStG zu überarbeiten.
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I. Bedeutung des Verfahrens für die deutsche Besteuerungspraxis
[i]Ausgang des Verfahrens National Grid Indus betrifft auch die deutsche WegzugsbesteuerungDer Gerichtshof hatte zur Wegzugsbesteuerung bei natürlichen Personen entschieden, dass eine sofortige Wegzugsbesteuerung der Niederlassungsfreiheit zuwider läuft. Eine der in dem Verfahren National Grid Indus B. V. zu klärenden Kernfragen betrifft die Übertragbarkeit der zuvor zum Wegzug natürlicher Personen ergangenen EuGH Entscheidungen auf den Wegzug von juristischen Personen. Die deutsche Finanzverwaltung bestreitet ein...