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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 2 K 1885/10

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 12 Satz 1 Nr. 1, EStG § 33 Abs. 1

Fahrten der Kinder zur Schule als Werbungskosten, bzw. außergewöhnliche Belastungen

Leitsatz

Fahrtaufwendungen eines Försters mit Dienst- und Wohnsitz im Forsthaus für die Beförderung seiner Kinder zur Schule sind - auch, wenn öffentliche Verkehrsmittel nicht zur Verfügung stehen - weder als Werbungskosten, noch als außergewöhnliche Belastung berücksichtigungsfähig. Die Aufwendungen für die Beförderung der Kinder zur Schule sind mit dem Kindergeld, bzw. Kinderfreibetrag abgegolten.

Fundstelle(n):
NWB-Eilnachricht Nr. 38/2011 S. 3170
SAAAD-92599

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 22.06.2011 - 2 K 1885/10

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