Keine Abzweigung des Kindergeldanspruchs von Pflegeeltern an den
Sozialleistungsträger
Leitsatz
Nachdem Pflegeeltern gesetzlich nicht zum Unterhalt verpflichtet sind
und damit eine Unterhaltspflichtverletzung, wie von § 74 Abs. 1 S. 1 EStG für
eine Abzweigung von Kindergeld gefordert, ausscheidet, kommt eine Abzweigung
gem. § 74 Abs. 1 S. 4 EStG an den Sozialleistungsträger nicht in Betracht (so
auch FG Münster. v. , 5 K 429/02 Kg, entgegen und v. , 12 K 2112/02).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2012 S. 430 Nr. 5 GAAAD-92590
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FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 05.07.2011 - 4 K 882/10
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