Kein ermäßigter Steuersatz für mehrjährige Tätigkeiten bei Umsatzsteuererstattungsanspruch des bilanzierenden Betreibers von
Glücksspielautomaten aufgrund nachträglicher Anerkennung der Umsatzsteuerfreiheit der Glücksspielumsätze durch die Rechtsprechung
Leitsatz
Der Umsatzsteuererstattungsanspruch des bilanzierenden Betreibers eines Spielsalons mit Glücksspielautomaten, der sich für
mehrere Jahre daraus ergibt, dass Umsätze mit Glückspielautomaten durch die Rechtsprechung des EuGH und daraufhin auch des
BFH nachträglich als umsatzsteuerfrei anerkannt worden sind, berechtigt nicht zur Inanspruchnahme des ermäßigten Steuersatzes
für mehrjährige Tätigkeiten (§ 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG); bei bilanzierenden Gewerbetreibenden kann § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG nicht
eingreifen.
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FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 17.03.2011 - 5 K 518/09