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FG Münster Urteil v. - 14 K 4025/10 Kg EFG 2012 S. 415 Nr. 5

Gesetze: EStG § 32 Abs 4

Kindergeld:

Ausbildung bei der Bundeswehr als Zeitsoldat keine Berufsausbildung

Leitsatz

Eine Bewerbung um eine Aufnahme in die Laufbahngruppe der Mannschaften als Soldat auf Zeit ist auch dann keine Bewerbung um einen Ausbildungsplatz, wen von Anfang an feststeht, dass der Bewerber über die Grundausbildung hinaus an zusätzlichen "Ausbildungsangeboten" der Bundeswehr - wie z.B. der Fahrausbildung - teilnehmen will und soll.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2012 S. 415 Nr. 5
StBW 2011 S. 970 Nr. 22
HAAAD-92568

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FG Münster, Urteil v. 12.08.2011 - 14 K 4025/10 Kg

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