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LSG Sachsen-Anhalt Beschluss v. - L 8 AY 1/11 B

Gesetze: SGG § 172 Abs. 1, SGG § 73a Abs. 1; ZPO § 121 Abs. 3, ZPO § 121 Abs. 4

Leitsatz

Leitsatz:

Die gegen die beschränkte Beiordnung eines Rechtsanwalts eingelegte Beschwerde ist zulässig. Eine unbeschränkte Beiordnung eines außerhalb des Gerichtsbezirks des jeweiligen SG ansässigen Rechtsanwalts ist nur möglich, wenn dadurch keine zusätzlichen Kosten entstehen; es sei denn, besondere Umstände rechtfertigten die Beiordnung eines zusätzlichen sog Verkehrsanwalts. Bei der Prüfung der besonderen Umstände ist auf die rechtlichen und tatsächlichen Schwierigkeiten des Rechtsstreits und die subjektiven Fähigkeiten der Parteien abzustellen.

Fundstelle(n):
LAAAD-92305

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 07.06.2011 - L 8 AY 1/11 B

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