Die gegen die beschränkte Beiordnung eines Rechtsanwalts eingelegte Beschwerde ist zulässig. Eine unbeschränkte Beiordnung eines außerhalb des Gerichtsbezirks des jeweiligen SG ansässigen Rechtsanwalts ist nur möglich, wenn dadurch keine zusätzlichen Kosten entstehen; es sei denn, besondere Umstände rechtfertigten die Beiordnung eines zusätzlichen sog Verkehrsanwalts. Bei der Prüfung der besonderen Umstände ist auf die rechtlichen und tatsächlichen Schwierigkeiten des Rechtsstreits und die subjektiven Fähigkeiten der Parteien abzustellen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): LAAAD-92305
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Online-Dokument
LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 07.06.2011 - L 8 AY 1/11 B
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