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NWB-EV Nr. 10 vom Seite 350

Die Behandlung des (jungen) Verwaltungsvermögens

Zurechnungen von Unter- zu Obergesellschaften

Ingo Krause

Von der Höhe der Verwaltungsvermögensquote ist entscheidend abhängig, ob es sich beim Betriebsvermögen eines Einzelunternehmens oder einer Gesellschaft um begünstigtes oder nicht begünstigtes Vermögen handelt. Davon hängt in der Folge wiederum eine mögliche Steuerbefreiung bei der Erbschaftsteuer- bzw. Schenkungsteuerfestsetzung ab. Es ist daher bedeutsam, eine zutreffende Bestimmung und Behandlung des Verwaltungsvermögens und des jungen Verwaltungsvermögens vorzunehmen. Dies gilt umso mehr, wenn Einzelunternehmen oder Gesellschaften unmittelbare oder mittelbare Beteiligungen an anderen Personen- oder Kapitalgesellschaften halten, die ihrerseits ebenfalls über Verwaltungsvermögen verfügen. Der nachfolgende Beitrag zeigt auf, welche Wirtschaftsgüter dem Verwaltungsvermögen bzw. dem jungen Verwaltungsvermögen zuzurechnen sind, ob und wie die Zurechnung des (jungen) Verwaltungsvermögens der Untergesellschaft bei der Obergesellschaft erfolgt, wie sich die Verwaltungsvermögensquote ermittelt und welche Konsequenzen sich bei der Festsetzung der Erbschaft- und Schenkungsteuer ergeben.

I. Verwaltungsvermögen

Für die Entscheidung, ob Verwaltungsvermögen vorli...

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