Rückforderung von Investitionszulage vom Zessionar auch bei bereits erfolgter Rückzahlung an den Insolvenzverwalter
Gleichstellung der Anmeldung eines Rückforderungsanspruchs zur Tabelle mit dem Erlass eines Änderungsbescheides für den Wegfall
des rechtlichen Grundes nach § 37 Abs. 2 AO gegenüber Dritten
Leitsatz
1. Die Rückforderung von Investitionszulage wegen nachträglichen Wegfalls der Verbleibensvoraussetzungen erfolgt auch dann
rechtmäßig gegenüber dem Abtretungsempfänger, wenn dieser die Investitionszulage bereits an den Insolvenzverwalter des Zedenten
zurückgezahlt hat.
2. Der rechtliche Grund für die Auszahlung der Investitionszulage an den Zessionar kann nicht nur durch die Berichtigung des
Investitionszulagenbescheids, sondern auch durch die Anmeldung und Eintragung des Rückforderungsanspruchs des FA zur Insolvenztabelle
im Insolvenzverfahren des Zedenten entfallen (Anschluss an ; entgegen ).
Fundstelle(n): DStRE 2011 S. 1285 Nr. 20 EFG 2011 S. 1232 Nr. 14 VAAAD-92063
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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 08.12.2010 - 2 K 2286/06 B
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