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Steuern mobil Nr. 10 vom

Track 02-03 | Verlustvortrag: Neufassung des § 10d EStG durch das JStG 2010

Die OFD Münster macht in einer aktuellen Verfügung auf die Auswirkungen der Neufassung des § 10d Abs. 4 Satz 4 und 5 EStG durch das JStG 2010 aufmerksam. Werden Verluste nachträglich erklärt, ist eine erstmalige oder korrigierte Verlustfeststellung nach Bestandskraft eines Steuerbescheids nur noch möglich, wenn der zugrunde liegende Steuerbescheid noch änderbar ist. Anhand zweier Fallbeispiele wird der Anwendungsbereich der Neuregelung anschaulich erläutert.

Track 02 | Neuregelung durch JStG 2010

Unter welchen Voraussetzungen können Studenten ihre Ausbildungskosten noch nachträglich geltend machen? Für welche Jahre kann ein Verlust festgestellt und vorgetragen werden? – Das ist im Hinblick auf die Änderung der Rechtsprechung des BFH derzeit ein ganz heißes Thema. Auf die erstaunlichen Entscheidungen des BFH kommen wir später zu sprechen. Jetzt stellen wir Ihnen erst einmal eine Kurzinformation der Oberfinanzdirektion Münster zum Verlustausgleich vor. Konkret geht es um die jüngsten gesetzlichen Änderungen.

Mit dem Jahressteuergesetz 2010 wurde festgelegt: Werden Verluste nachträglich erklärt, dann gilt: Nach der Bestandskraft eines Steuerbescheids ist eine erstmalige oder...

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