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FG Düsseldorf 05.09.2011 1 V 2325/11 A(E), NWB 39/2011 S. 3259

Einkommensteuer | Zweifel an der Besteuerung von Erstattungszinsen

Laut bestehen nach summarischer Prüfung ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Besteuerung von Erstattungszinsen nach § 233a AO als Einnahmen aus Kapitalvermögen gem. § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 EStG i. d. F. des JStG 2010. Der BFH hatte 2010 zunächst entschieden, dass Erstattungszinsen nach § 233a AO beim Empfänger nicht der Besteuerung unterliegen, soweit sie auf Steuern entfallen, die gem. § 12 Nr. 3 EStG nicht abziehbar sind (, BStBl 2011 II S. 503). Als Reaktion auf diese Rechtsprechung hatte der Gesetzgeber mit dem JStG 2010 eine „klarstellende” Regelung in das Gesetz aufgenommen (§ 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 EStG). Hiernach unterliegen erstattete Einkommensteuerzinsen der Besteuerung. Nachzahlungszinsen, die Steuerpflichtige an das Finanzamt zahlen müssen, können jedoch weiterhin nicht steuerlich geltend gemach...

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