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Effektivzinstabelle für unterjährige Zinsperioden
Dem Effektivzinssatz von 12 % pro Jahr entsprechen 5,83 % pro Halbjahr, 2,87 % pro Quartal und 0,95 % pro Monat - und nicht 6 %, 3 % und 1 %. Wenn nämlich die Zinsperiode kleiner wird als ein Jahr und die Zinsbelastung vor Jahresablauf erfolgt, erhöht dies den effektiven Jahreszinssatz. Soll der effektive Jahreszinssatz konstant bleiben, muß der Effektivzinssatz der unterjährigen Teilperiode um einen bestimmten Betrag sinken. Der Zusammenhang zwischen dem effektiven Jahreszinssatz r und dem zugehörigen Effektivzinssatz r v einer unterjährigen Teilperiode mit der Dauer von v Tagen wird durch die Zinsumrechnungsformel beschrieben, die in zwei Varianten auftritt:
(1) Zinsumrechnungsformel 1
(gegeben: effektiver Jahreszinssatz r; gesucht: Effektivzinssatz r
v
der Teilperiode):
r
v
= (1 + r)
1/m
- 1
(2) Zinsumrechnungsformel 2
(gegeben: Effektivzinssatz r
v
der Teilperiode; gesucht:
effektiver Jahreszinssatz r):
r = (1 + r
v
)
m
- 1
Hinweise: (1) Die Zinsumrechnungsformeln führen nur dann zu einem sinnvollen Ergebnis, wenn alle Zinssätze als echte Brüche oder Dezimalbrüche geschrieben werden, also 12 % =
12 |
100 |
(2) Da sich Zinssätz...