Vereinbarkeit einer Tätigkeit als Rechtsreferendar mit dem Beruf des Steuerberaters
Leitsatz
Wesentlich für die Arbeitnehmertätigkeit i.S.d. StBerG ist, dass der Arbeitnehmer in der Regel zeitlich und örtlich so gebunden
ist, dass er in Folge der ihm vorgegebenen Gestaltung seiner Arbeit Aufgaben außerhalb seines Arbeitsverhältnisses nicht mehr
ohne Rücksichtnahme auf die Verpflichtung aus diesem Verhältnis vornehmen kann. Eine Rechtsreferendartätigkeit erfüllt die
Anforderungen an eine Arbeitnehmertätigkeit im vorgenannten Sinn.
Fundstelle(n): DStR 2011 S. 2115 Nr. 44 DStRE 2012 S. 198 Nr. 3 EFG 2012 S. 184 Nr. 2 RAAAD-91318
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