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Überprüfung von Pensionszusagen und Rückdeckungsversicherungen
Das Wissenschaftliche Institut für Marktentwicklung und Management (WIMM)
hat zusammen mit einem Wirtschaftsmagazin bundesweit eine unabhängige
Überprüfung von mehreren hundert Pensionszusagen für
Gesellschafter-Geschäftsführer (Ges.-Gf.) durchgeführt.
Insgesamt waren 95 % der Zusagen bzw. der Rückdeckungsversicherungen
zu verändern. Aufgrund der Erfahrungen dieser Aktion hat das WIMM eine
”Bilanzsicherungsanalyse”
entwickelt, mit der Pensionszusagen einfach überprüft werden
können.
I. Überprüfung der Pensionszusage
Von den in die Untersuchung einbezogenen Zusagen waren 12 % nicht zu beanstanden, bei 6 % waren nur geringfügige Verbesserungen notwendig. Die Auswertung im einzelnen: Für den Fall eines vorzeitigen Ausscheidens hatten 25 % der beherrschenden Ges.-Gf. überhaupt keine Regelung getroffen, weitere 45 % hatten die gesetzliche Unverfallbarkeit gewählt. Da man nicht weiß, was die Zukunft bringt, erscheint es empfehlenswert, dem beherrschenden Ges.-Gf. unverfallbare Ansprüche ab Beginn zuzusagen. Genauso wichtig ist aber auch, daß der Ges.-Gf. die Höhe seiner unverfallbaren Ansprüche festlegt. 45 % der beherrschenden Ges.-Gf. hatten dieses ver...