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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 1 K 2232/06 EFG 2012 S. 326 Nr. 4

Gesetze: EStG § 24b Abs. 1, EStG § 24b Abs. 2, EStG § 24b Abs. 3, EStG § 26c, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 6 Abs. 1

Entlastungsbetrag nach § 24b EStG ist Alleinerziehenden im Jahr der Heirat zeitanteilig bis einschließlich des Monats der Heirat zu gewähren

Leitsatz

1. Heiratet die alleine mit einem Kind in einem Haushalt lebende Mutter und wohnt sie noch nicht mit dem Ehemann zusammen, so steht ihr im Jahr der Heirat der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zeitanteilig bis einschließlich des Monats der Heirat zu. Ab dem Folgemonat nach dem Heiratstermin ist eine zeitanteilige Gewährung des Entlastungsbetrags nicht mehr möglich; das gilt auch dann, wenn die Mutter für das Jahr der Eheschließung die besondere Veranlagung nach § 26c EStG beantragt hat.

2. § 24b EStG ist verfassungskonform.

Fundstelle(n):
DStRE 2012 S. 83 Nr. 2
EFG 2012 S. 326 Nr. 4
NAAAD-91299

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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 20.07.2011 - 1 K 2232/06

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