Die Kommission beantragt, festzustellen, dass die Republik Polen dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 306 bis 310 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem verstoßen hat, dass sie gemäß Art. 119 Abs. 3 der Ustawa z dnia 11 marca 2004 r. o podatku od towarów i us?ug (Gesetz vom über die Steuer auf Waren und Dienstleistungen; im Folgenden: polnisches Mehrwertsteuergesetz) die Mehrwertsteuersonderregelung für Reisebüros auf Verkäufe von Fremdenverkehrsdienstleistungen an Personen, die nicht Reisende sind, anwendet.