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Aufwendungen für die krankheitsbedingte Unterbringung eines Angehörigen als außergewöhnliche Belastungen
Mit hat der BFH in der Sache VI R 14/10 NWB JAAAD-90982 entschieden, dass Aufwendungen, die einem Steuerpflichtigen für die krankheitsbedingte Unterbringung eines Angehörigen in einem Altenpflegeheim entstehen, als Krankheitskosten eine außergewöhnliche Belastung i. S. des § 33 EStG darstellen. Abziehbar sind neben den Pflegekosten auch die Kosten, die auf die Unterbringung und Verpflegung entfallen, soweit es sich hierbei um gegenüber der normalen Lebensführung entstehende Mehrkosten handelt.
Im Streitfall machten die Kläger (zusammenveranlagte Eheleute mit einem Gesamtbetrag der Einkünfte in Höhe von 73.180 €) in ihrer Einkommensteuererklärung Unterhaltsaufwendungen der Klägerin in Höhe von 1.316 € als außergewöhnliche Belastung geltend. Diesen Betrag hat die Stadt A von der Klägerin für Kosten der Unterbringung ihres kranken und deshalb pflegebedürftigen Vaters (Pflegestufe II) in einem Altenpflegeheim gefordert. Die Kosten der Heimunterbringung hatten sich auf insgesamt 37.700 € belaufen. Hiervon hat der Vater der Klägerin einen Betrag von 9.440,64 €, die Pflegeversicherung 22.344 € und den verbleibenden Restbetrag das Sozialamt der Stadt A getrag...