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Lohnsteuer | Zusatzleistungen des Arbeitgebers
Für die Anwendung der Freigrenze des § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG kommt es allein darauf an, ob der Arbeitgeber Bar- oder Sachlohn zuwendet. Die Pauschalierung von Zuschüssen für die Internetnutzung, Fahrtkosten- sowie Kindergartenzuschüssen setzt voraus, dass diese Leistungen „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn” gezahlt werden. Eine jährliche Bestätigung des Arbeitnehmers über die Verwendung monatlich vom Arbeitgeber ausgezahlter Erholungsbeihilfen reicht laut für eine Pauschalversteuerung nicht aus. Hinsichtlich der Gewährung des „Sachbezugs” sind die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung gegeben. Es kommt lediglich darauf an, dass der Arbeitgeber Sachlohn zuwendet. Dass die Klägerin durch die betragsmäßige Begrenzung auf 44 € im Monat möglicherweise deutli...