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Einkommensteuer | Aufwendungen für den Schulweg der Kinder
Fahrtaufwendungen von Eltern, die ihr Kind in die Schule bringen, sind laut weder als Werbungskosten noch als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig. Es fehlt am notwendigen Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und der auf Einnahmenerzielung gerichteten Tätigkeit. Denn die Kosten sind durch die Unterhaltspflicht der Eltern und nicht durch die Berufstätigkeit des Klägers bedingt. Außergewöhnliche Belastungen sind ebenfalls nicht gegeben. Die Kosten sind bereits dem Grunde nach nicht außergewöhnlich, da sie bei allen Eltern schulpflichtiger Kinder anfallen. Es handelt sich vielmehr um zum gewöhnlichen Lebensunterhalt zählende Aufwendungen. Entsprechendes hatte der BFH bereits mit Urteil v. [i]infoCenter „Außergewöhnliche Belastungen” NWB TAAAA-88426 und „Werbungskosten Arbeitnehmer” NWB OAAAB-17605 - VI 332/65 (BStBl 1966 III S. 506) entschieden. An diesen Grundsätzen ha...