BMF - IV D 3 - S 7492/07/10006 BStBl 2011 I S. 909

Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund Art. 67 Abs. 3 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut (NATO-ZAbk); Britisches Beschaffungsverfahren unter Verwendung einer Kreditkarte

Bezug:

Bezug: BStBl 2004 I S. 1200

Bezug: BStBl 2011 I S. 234

Die britischen Truppen wenden ein vereinfachtes Beschaffungsverfahren an, das der Truppe und dem zivilen Gefolge die umsatzsteuerfreie Beschaffung von Leistungen für den dienstlichen Bedarf zur unmittelbaren Verwendung im Wert von bis zu 5 600 Euro erleichtern soll (vgl. Tz. 64 des o. g. und das o. g. . In diesem Verfahren wird die Beschaffungsbefugnis der amtlichen Beschaffungsstelle durch die Verwendung einer GPC-VISA-Kreditkarte auf die Karteninhaber (Truppe und ziviles Gefolge) übertragen. Zudem ersetzt in diesen Fällen die GPC-VISA-Kreditkarte den in anderen Fällen erforderlichen schriftlichen Beschaffungsauftrag.

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt in Ergänzung des o. g. in der Fassung des o. g. Folgendes:

Die bisher verwendete GPC-VISA-Kreditkarte wird durch die Corporate Card (Mastercard) ersetzt. Die an britische Karteninhaber ausgegebene Corporate Card (Mastercard) beginnt mit der Nummer 55275.

BMF v. - IV D 3 - S 7492/07/10006

Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:



Fundstelle(n):
BStBl 2011 I Seite 909
UR 2011 S. 799 Nr. 20
UStB 2011 S. 317 Nr. 10
UVR 2011 S. 329 Nr. 11
BAAAD-90989

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