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AfA-Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter
Mit Schreiben v.
(BStBl I S. 1532) hat das BMF die
neue AfA-Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter bekannt
gegeben. Die Tabelle gilt für alle Anlagegüter, die nach dem
angeschafft oder
hergestellt worden sind. Zu einer vom BMF bereits beschlossenen
Änderung/Ergänzung der allgemeinen Vorbemerkungen zu den AfA-Tabellen
vgl. BBK KN-Nr. 74/2001.
I. Allgemeine Vorbemerkungen zu den AfA-Tabellen
Die in diesen Tabellen für die
einzelnen Anlagegüter angegebene betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
(ND) beruht auf Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung. Die
Fachverbände der Wirtschaft wurden vor der Aufstellung der AfA-Tabellen
angehört.
(1) Die in den AfA-Tabellen angegebene
ND ist mit Ausnahme der Angaben in der AfA-Tabelle für allgemein
verwendbare Anlagegüter branchengebunden. Sind Anlagegüter sowohl in
der AfA-Tabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter als auch in
einer branchengebundenen AfA-Tabelle aufgeführt, gilt für die
branchenzugehörigen Stpfl. der Wert der Branchentabelle.
(2) Die in den AfA-Tabellen angegebene
ND dient als Anhaltspunkt für die Beurteilung der Angemessenhei...BStBl 1998 II
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