Buchwertabspaltung bei Entstehung eines Bodenschatzes
Leitsatz
Die Zuordnung eines Bodenschatzes zum notwendigen landwirtschaftlichen BV kommt nur in Betracht, wenn dieser für betriebliche
Zwecke verwertet werden soll.
Die Buchwertabspaltung bei Entstehung eines Bodenschatzes tritt ein, wenn sich durch Abspaltung von der Substanz eines vorhandenen
WG ein neues selbstständiges WG bildet. Dann ist der Buchwert des ursprünglich einheitlichen WG nach den Wertverhältnissen
in Abspaltungszeitpunkt auf das alte und das neu entstandene WG aufzuteilen.
Ohne Substanzabspaltung kommt eine Wertabspaltung nicht in Betracht.
Fundstelle(n): EFG 2011 S. 2135 Nr. 24 MAAAD-90673
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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 11.05.2011 - 4 K 13/09
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