DeMailG § 25
Abschnitt 6: Schlussbestimmungen
§ 25 Verfahren über eine einheitliche Stelle
Verwaltungsverfahren nach diesem Gesetz können über eine einheitliche Stelle abgewickelt werden.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
OAAAD-90616
Verwaltungsverfahren nach diesem Gesetz können über eine einheitliche Stelle abgewickelt werden.
Fundstelle(n):
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OAAAD-90616