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FG München 15.06.2011 4 K 396/11, NWB 36/2011 S. 3005

Erbschaftsteuer | Grundsätzlich keine Bereicherung des Zwischenerwerbers bei Kettenschenkungen

Das entschieden, dass ein zwischengeschalteter Dritter, der den geschenkten Gegenstand sogleich weiterschenkt, schenkungsteuerrechtlich grds. nicht bereichert ist. Die Ausrichtung des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts auf das Zivilrecht schließe nicht aus, dass zivilrechtlich zwei unentgeltliche Zuwendungen vorliegen, schenkungsteuerrechtlich aber der Zwischenerwerb unbeachtlich ist, weil der zwischengeschaltete Dritte schenkungsteuerrechtlich nicht bereichert ist. Nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG gilt als Schenkung jede freigebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird. Wird dem Bedachten der Schenkungsgegenstand nicht unmittelbar vom ursprünglichen Inhaber zugewend...BStBl 1994 II S. 128BStBl 2005 II S. 412

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