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Umsatzsteuer | Umsatzsteuerbefreiung von Leistungen im Rahmen des „betreuten Wohnens”
Erbringt ein gemeinnütziger Verein gegenüber Senioren im Rahmen des „betreuten Wohnens” ein Leistungsbündel, das durch die Leistungen der in § 75 BSHG (Altenhilfe) genannten Art geprägt wird, ist nach dem die einheitliche Leistung nach Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g der 6. EG-RL steuerfrei, auch wenn der Verein insoweit nur gegenüber dem Vermieter der Seniorenwohnungen verpflichtet ist.
Die als steuerfreies, umsatzsteuerlich nicht aufzuteilendes Leistungsbündel zu beurteilende, pauschal abgerechnete Basisleistung umfasste die Sozial- und Gesundheitsbetreuung der Bewohner, die Vermittlung eines Mahlzeitendienstes, die Organisation von Gemeinschaftsveranstaltungen, die Verwaltung des Gemeinschaftsbereichs, die Vorhaltung von Gemeinschafts- und Funktionsräumen, die Vermittlung von ambulanten Hilfsleis...BStBl 2011 II S. 398