NWB Nr. 36 vom Seite 2995

Griffbereit aufbewahrt – die Akten-Funktion in der NWB Datenbank

In den Akten können Sie wichtige Dokumente ablegen, die Sie zum Beispiel für einen Mandanten immer griffbereit haben wollen oder die Sie später vertiefend bearbeiten wollen, ohne sie jedes Mal suchen zu müssen.

Dokument in eine Akte legen

[i]Für Sie wichtige Beiträge griffbereit ablegenWährend Sie in der Datenbank recherchieren, können Sie das gerade aufgerufene Dokument einer themen- oder mandantenbezogenen Akte zuweisen. Klicken Sie dazu einfach auf „In Akte ablegen” oberhalb des Volltextes.

Das aktuelle Dokument einer Akte hinzufügen

Im nachfolgenden Dialog bestimmen Sie [i]Persönliche Anmerkungen hinzufügen

  • in welcher Akte Sie das Dokument ablegen möchten (bei Bedarf können Sie auch eine neue Akte anlegen),

  • welche persönliche Anmerkung Sie dem Dokument hinzufügen möchten,

  • ob Sie bei Änderungen oder Aktualisierungen des Dokuments automatisch per E-Mail benachrichtigt werden wollen.

Benachrichtigungsservice

[i]Benachrichtigung per E-MailAktuell informiert zu sein, ist das A und O in Ihrem Beruf – das wissen wir. Deshalb benachrichtigen wir Sie auf Wunsch per E-Mail, wenn es etwas Neues zu den S. 2996Dokumenten in Ihren Akten gibt (z. B. Erledigung eines anhängigen Verfahrens, Aufhebung einer Verwaltungsanweisung etc.).

Suchanfrage in eine Akte legen

[i]Wir informieren Sie über Neues zu Ihrer SuchanfrageSie können auch Suchanfragen in Ihren Akten speichern. Besonders attraktiv: Aktivieren Sie gleichzeitig den Benachrichtigungsservice, dann informieren wir Sie per E-Mail über neue Dokumente, die zu Ihrer Suchanfrage passen. Oberhalb der Ergebnisliste können Sie den Benachrichtigungsservice einschalten.

Benachrichtigungsservice für die aktuelle Suchanfrage aktivieren

Aktenverwaltung

[i]Einfache VerwaltungWählen Sie auf der Datenbank-Startseite „Meine Akten”, um Ihre Akten zu verwalten. Hier können Sie

  • neue themen- oder mandantenbezogene Akten anlegen,

  • einzelne Akteneinträge oder die komplette Akten löschen,

  • Ihre Benachrichtigungen bearbeiten.

Sie sehen auf einen Blick, zu welcher Akte es Benachrichtigungen gibt

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Fundstelle(n):
NWB 2011 Seite 2995 - 2996
MAAAD-90433