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Haftung und unternehmerisches Ermessen
Business Judgment Rule
Aktienvorstände und GmbH-Geschäftsführer unterliegen einem anspruchsvollen Pflichtenprogramm. Verletzen sie ihre Pflichten gegenüber der Gesellschaft, schulden sie Schadensersatz. Der Gesetzgeber hat zur Erleichterung dieser Haftung dem Aktienvorstand einen haftungsfreien Spielraum zur Ausübung unternehmerischen Ermessens zugebilligt. In einer aktuellen Rechtsprechung konkretisiert der BGH die Darlegungs- und Beweislast bei der Haftungsklage der Gesellschaft (, NZG 2011 S. 549). Dieser Beitrag zeigt die aktienrechtliche Regelung auf und untersucht ihre praktische Umsetzung in der GmbH.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in
I. Regelung im Aktienrecht
Folgender Ausgangsfall soll als Leitmotiv durch die aktienrechtliche Regelung führen:
V ist Vorstandsmitglied der in Deutschland ansässigen S-AG, die Spezialaufbauten für Lkw herstellt und vertreibt. Er verkauft eines dieser Fahrzeuge an ein portugiesisches Straßenreinigungsunternehmen zum Preis von 150.000 €. Der Kaufpreis wird besichert durch die Bürgschaft einer portugiesischen Genossenschaftsbank. Käufer und...