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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 1 V 1151/11 EFG 2011 S. 1942 Nr. 22

Gesetze: FGO § 69, AO § 146 Abs. 2b, AO § 328 ff

Zur rechtlichen Wirkung der "Androhung" eines Verzögerungsgelds in Abgrenzung zur Zwangsgeldandrohung.

Leitsatz

Der Ankündigung, ein Verzögerungsgeld festsetzen zu wollen, kommt nicht die Eigenschaft als Verwaltungsakt zu. Das gilt auch dann, wenn diese Ankündigung mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen worden ist.

Fundstelle(n):
AO-StB 2011 S. 338 Nr. 11
AO-StB 2012 S. 156 Nr. 5
DStRE 2012 S. 827 Nr. 13
EFG 2011 S. 1942 Nr. 22
StBW 2011 S. 930 Nr. 21
Ubg 2012 S. 584 Nr. 8
NAAAD-90061

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 29.07.2011 - 1 V 1151/11

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