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Umsatzsteuer | Keine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung bei Verschleierung der Identität des Abnehmers im Rahmen eines Umsatzsteuerkarussells
Innergemeinschaftliche Lieferungen sind entgegen § 6a UStG umsatzsteuerpflichtig, wenn der Unternehmer die Identität seines Abnehmers verschleiert, um diesem die Hinterziehung der geschuldeten Mehrwertsteuer zu ermöglichen (Anschluss an das ; Bezug: § 3 Abs. 1, § 4 Nr. 1 Buchst. b, § 6a UStG 1999).
Wäre der Abnehmer („Erwerber”) nicht bekannt, könnte das Ziel, bei einer innergemeinschaftlichen Lieferung Steuereinnahmen dadurch auf den Bestimmungsmitgliedstaat zu verlagern, dass der Erwerber der innergemeinschaftlichen Lieferung in diesem Mitgliedstaat Steuerschuldner (im Rahmen eines innergemeinschaftlichen Erwerbs) ist, nicht erreicht werden. Nach der Rechtsprechung des EuGH sind innergemeinschaftliche Lieferungen auch dann ...