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BFH 17.05.2011 VII R 47/10, StuB 16/2011 S. 640

Arbeit als Vorstandsmitglied einer Genossenschaftsbank gewerblich und daher mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar

Die Tätigkeit als Vorstandsmitglied einer Genossenschaftsbank ist gewerblich und daher mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar. Ein Anspruch auf Zulassung einer Ausnahme besteht nur, wenn eine konkrete Gefährdung der Berufspflichten des Steuerberaters mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden kann. Hierfür trägt der Antragsteller die Darlegungs- und Feststellungslast. Eine gewerbliche Tätigkeit schließt die Tätigkeit als Syndikus-Steuerberater, die die auschließliche Wahrnehmung steuerberatender Tätigkeiten beim Arbeitgeber voraussetzt, aus (Bezug: § 40 Abs. 3 Nr. 2, § 48 Abs. 2, § 57 Abs. 4 Nrn. 1, 2, § 58 Satz 2 Nr. 5a StBerG; Art. 12 GG).

Praxishinweise

Der BFH bestätigte damit im Ergebnis das Urteil des NWB FAAAD-48807 (Kurzinfo StuB 2010 S. 799). Eine Genossenschaftsban...

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