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Hessisches Finanzgericht Beschluss v. - 1 V 2518/10 EFG 2012 S. 85 Nr. 1

Gesetze: UStG § 3 Abs. 6, UStG § 1a Abs. 1 Satz 1

Innergemeinschaftliche Lieferung bei Verbringen in ein Konsignationslager

Leitsatz

Es ist ernsthaft in Betracht zu ziehen, dass das vorübergehende Verbringen von Waren, zu deren Abnahme der Kunde verpflichtet ist, in ein Konsignationslager und die anschließende, ohne weiteres Zutun des Lieferanten durch den Kunden erfolgte Entnahme aus dem Konsignationslager als einheitliche, in Deutschland nicht steuerbare innergemeinschaftliche Lieferung zu beurteilen ist.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DStRE 2012 S. 891 Nr. 14
EFG 2012 S. 85 Nr. 1
NWB-Eilnachricht Nr. 37/2011 S. 3084
Ubg 2012 S. 570 Nr. 8
HAAAD-89471

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Hessisches Finanzgericht, Beschluss v. 21.06.2011 - 1 V 2518/10

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