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Steuern mobil Nr. 9 vom

Track 19 | Arbeitszimmer: Aufteilung bei privater Mitbenutzung

Die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer können nach einem viel beachteten Urteil des FG Köln auch bei erheblicher Privatnutzung in Höhe des beruflichen bzw. betrieblichen Nutzungsanteils steuerlich abgezogen werden. Das FG Baden-Württemberg war hingegen jüngst zum gegenteiligen Ergebnis gekommen und hat einen anteiligen Abzug der Kosten abgelehnt. Das letzte Wort hat der BFH, bei dem die Revision gegen die Entscheidung des FG Köln anhängig ist.

Seit der Große Senat des Bundesfinanzhofs das Ende des Aufteilungs- und Abzugsverbots bei gemischt veranlassten Reisekosten besiegelt hat, lautet die Preisfrage: Bei welchen weiteren Aufwendungen ist ebenfalls eine Aufteilung möglich?

Neuland betreten hat jetzt das Finanzgericht Köln . Die Richter aus der Domstadt haben entschieden: Auch die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer können bei privater Mitbenutzung aufgeteilt werden. Soweit das Arbeitszimmer beruflich oder betrieblich genutzt wird, sind die Aufwendungen als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben abzugsfähig. Der Anteil, der auf die Privatnutzung entfällt, bleibt steuerlich unberücksichtigt. Im Streitfall erkannten die Finanzrich...

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