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Steuern mobil Nr. 9 vom

Track 11 | Gewerblicher Grundstückshandel: Ungeteiltes Grundstück ist nur ein Objekt

Ein ungeteiltes Grundstück mit fünf freistehenden Mehrfamilienhäusern ist nach einem aktuellen Urteil des BFH nur ein einziges Objekt im Sinne der Drei-Objekt-Grenze, mit der eine Vermögensverwaltung vom gewerblichen Grundstückshandel abgegrenzt wird.

Mit der Abgrenzung der privaten Vermögensverwaltung von einem gewerblichen Grundstückshandel hat sich jetzt einmal mehr der Bundesfinanzhof befasst.

Nach der Rechtsprechung des BFH ist – mit Ausnahme von Sonderfällen – die Grenze zur privaten Vermögensverwaltung überschritten, wenn innerhalb von fünf Jahren mehr als drei Objekte angeschafft und veräußert werden. Weitere Voraussetzung für einen gewerblichen Grundstückshandel ist, dass die Veräußerung der Objekte im engen zeitlichen Zusammenhang mit ihrem Erwerb, ihrer Herstellung oder ihrer Modernisierung erfolgt. Hier kommt es ebenfalls auf einen Zeitraum von fünf Jahren an.

Grundsätzlich bildet jede einzelne Immobilie ein selbständiges Objekt im Sinne der Drei-Objekt-Grenze. Das gilt nach dem aktuellen Urteil des BFH auch für ein ungeteiltes, aus drei Parzellen bestehendes Grundstück mit fünf Mehrfamilienhäusern. Es ist als nur ein ei...

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