Last-Minute-Check Verfahrensrecht
3. Aufl. 2011
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Abschnitt 4: Erbschaftsteuer
I. Persönliche Steuerpflicht
Die unbeschränkte Steuerpflicht fordert, dass entweder der Schenker/Erblasser oder der Erwerber Inländer ist. Besteuert wird der gesamte Vermögensanfall, d. h. grundsätzlich das Weltvermögen.
V verstirbt am . Er wird von S beerbt.
Zum Nachlass gehören Inlandsvermögen i. S. v. § 121 BewG im Wert von 3 Mio. € sowie weiteres Vermögen im Wert von 5 Mio. €.
V hat weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt im Inland.
S (französischer Staatsangehöriger) hat seinen Wohnsitz im Inland.
V hat weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt im Inland. S ist deutscher Staatsangehöriger ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland. Er wohnte bis 2006 im Inland.
V hat weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt im Inland.
S (französischer Staatsangehöriger) ohne inländischen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt wohnte bis 2006 im Inland.
S ist Inländer nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 Buchst. a ErbStG.
Umfang: Gesamter Vermögensanfall → 8 Mio. €.
S ist Inländer nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 Buchst. b ErbStG.
Umfang: Gesamter Vermögensanfall → 8 Mio. €.
Beschränkte Steuerpflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG.
Umfang: Inlandsvermögen gem. § 121 BewG → 3 Mio. €.
II. Besteuerungstatbestände
III. Erwerbe von Todes wegen
55§ 3 ErbStG beinhaltet eine abschließende Aufzählung der Er...