Last-Minute-Check Verfahrensrecht
3. Aufl. 2011
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Abschnitt 8: Rechnungserteilung
I. Ausstellen von Rechnungen
1. Berechtigung und Verpflichtung
115Zur Ausstellung einer Rechnung mit gesondertem Ausweis der Umsatzsteuer sind nur Unternehmer berechtigt, die steuerbare Leistungen ausführen (§ 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 UStG). Sie sind verpflichtet, eine entsprechende Rechnung zu erteilen, wenn Umsätze an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt werden, denn eine ordnungsgemäße Rechnung ist materiell-rechtliche Voraussetzung für den Vorsteuerabzug für den Leistungsempfänger (§ 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Satz 2, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 UStG). Führt der Unternehmer eine Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück aus, ist er stets verpflichtet, eine Rechnung zu erteilen, auch wenn der Leistungsempfänger kein Unternehmer ist (§ 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG). Korrespondierend dazu besteht eine Rechnungsaufbewahrungspflicht des privaten Leistungsempfängers von 2 Jahren (§ 14b Abs. 1 Satz 5 UStG). Verstöße gegen diese Pflichten können mit einem Bußgeld geahndet werden (§ 26a Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 und Abs. 2 UStG). Bei einer Verpflichtung zur Rechnungserteilung ist die Rechnung jeweils innerhalb von 6 Monaten nach Ausführung der Leistung zu fertigen.
2. Begriff und Inhalt der Rechnung
116Als Rechnung ist jedes Dokument anzusehen (§ 14 Abs. 1 UStG), mit dem ein Unternehmer über eine Leistung mit dem Leistu...