Last-Minute-Check Verfahrensrecht
3. Aufl. 2011
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Abschnitt 6: Steuerschuldner
I. Der Unternehmer als Steuerschuldner
109Regelmäßig ist Steuerschuldner der Umsatzsteuer der leistende Unternehmer (§ 13a Abs. 1 Nr. 1 UStG); dies gilt auch in den Fällen des § 14c Abs. 1 UStG. Beim innergemeinschaftlichen Erwerb i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG ist Steuerschuldner der Erwerber (§ 13a Abs. 1 Nr. 2 UStG). Neben Unternehmern kommen danach auch nicht steuerpflichtige juristische Personen (vgl. § 1a Abs. 1 Nr. 2 UStG) sowie beim innergemeinschaftlichen Erwerb neuer Fahrzeuge auch Privatpersonen (§ 1b UStG) als Steuerschuldner in Betracht. In den Fällen der unberechtigten Rechnungserteilung i. S. d. § 14c Abs. 2 UStG ist Steuerschuldner der Aussteller der Rechnung (§ 13a Abs. 1 Nr. 4 UStG).
II. Der Leistungsempfänger als Steuerschuldner
110Zur Sicherung des Steueranspruchs geht bei bestimmten steuerpflichtigen Leistungen die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger über, insbesondere wenn dieser Unternehmer ist (§ 13b Abs. 5 UStG):
Werklieferungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers,
sonstige Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers,
Lieferungen sicherungsübereigneter Gegenstände durch den Sicherungsgeber an den Sicherungsnehmer außerhalb des Insolvenzverfahrens,
Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen,
Werklieferungen und sonstige Leistungen im Zusammenhang mit Bauwerken (Bauleistungen),
Lieferung von Gas, Elektrizität,...