1. Bezieht sich Art. 306 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem nur auf Lieferungen, die Reisebüros gegenüber Endverbrauchern einer Reisedienstleistung (Reisenden) erbringen, oder auch auf Lieferungen gegenüber anderen Personen (Kunden)?
2. Ist ein Transportunternehmen, das lediglich die Beförderung von Personen durchführt, indem es gegenüber Reisebüros (nicht direkt gegenüber Reisenden) Bustransporte erbringt, und das keine weiteren Dienstleistungen (Unterkunft, Unterrichtung, Beratung usw.) erbringt, als Reisebüro im Sinne von Art. 306 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem anzusehen?
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