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Einkommensteuer | Zahlungen an die Stiefmutter als dauernde Last
Der Vermögensübergeber kann Versorgungsleistungen auch für bestimmte dritte Personen vorbehalten, die dem Generationennachfolge-Verbund angehören. In diesem Sinne kann laut Leistender ein Abkömmling des Vermögensübergebers sein, der an einen Stiefelternteil Versorgungsleistungen erbringt, der in Gütertrennung geheiratet wird und aufgrund Erbvertrags mit Rücksicht auf die Begründung der Versorgungsverpflichtung des Vermögensübernehmers auf seinen Pflichtteil verzichtet hat. Zum Generationennachfolge-Verbund zählen solche Personen, die gegenüber dem Erben Pflichtteils- oder ähnliche Ansprüche hätten geltend machen können und sich stattdessen mit den ihnen (vermächtnisweise) ausgesetzten Versorgungsleistungen bescheiden. Diese Personen müssen einen eigenen Ve...BStBl 2006 II S. 797