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OLG Düsseldorf Beschluss v. - I-3 Wx 55/11

Gesetze: VerschG § 1 Abs. 1; VerschG § 2; VerschG § 3

Leitsatz

Leitsatz:

1. Bei einer auf § 3 Abs. 1 VerschG gestützten Todeserklärung spricht keine Vermutung für das Vorliegen ernstlicher Zweifel am Fortleben des Betroffenen.

2. Sind über das Schicksal des Betroffenen keine Nachrichten zu erlangen, so rechtfertigt dies die Annahme einer Nachrichtenlosigkeit im Rechtssinne nur, wenn Nachrichten nach Lage der Dinge zu erwarten gewesen wären, was im Falle eines möglichen "Aussteigens" des Betroffenen aus seinen bisherigen Lebensverhältnissen einer näheren Prüfung bedarf.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
LAAAD-88985

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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OLG Düsseldorf, Beschluss v. 05.07.2011 - I-3 Wx 55/11

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