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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 13 K 299/04 EFG 2011 S. 1703 Nr. 19

Gesetze: EStG § 32 Abs. 6 S. 1, EStG § 32 Abs. 6 S. 7, EStG § 26 Abs. 1 S. 1, AO § 173 Abs. 1 Nr. 1, AO § 175 Abs. 1 Nr. 2

Keine Verfassungswidrigkeit der Übertragung des Betreuungsfreibetrags

Antrag auf Übertragung des Betreuungsfreibetrags ist rückwirkendes Ereignis

Leitsatz

1. Die Übertragung des Betreuungsfreibetrags des Elternteils, in dessen Wohnung das Kind nicht gemeldet ist, auf den Elternteil, bei dem das Kind wohnt, ist auch dann verfassungsgemäß, wenn die Übertragung gegen den Willen des Elternteils, bei dem das Kind nicht wohnt, auf Antrag des anderen Elternteils erfolgt.

2. Wird der Antrag auf Übertragung des Betreuungsfreibetrags nach der Veranlagung des Elternteils, bei dem das Kind nicht gemeldet ist, gestellt, ist die Einkommensteuerfestsetzung nach § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO zu ändern, da es sich bei dem Antrag um ein rückwirkendes steuerliches Ereignis handelt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2011 S. 1703 Nr. 19
LAAAD-88800

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 16.01.2009 - 13 K 299/04

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