Keine Verfassungswidrigkeit der Übertragung des Betreuungsfreibetrags
Antrag auf Übertragung des Betreuungsfreibetrags ist rückwirkendes Ereignis
Leitsatz
1. Die Übertragung des Betreuungsfreibetrags des Elternteils, in dessen Wohnung das Kind nicht gemeldet ist, auf den Elternteil,
bei dem das Kind wohnt, ist auch dann verfassungsgemäß, wenn die Übertragung gegen den Willen des Elternteils, bei dem das
Kind nicht wohnt, auf Antrag des anderen Elternteils erfolgt.
2. Wird der Antrag auf Übertragung des Betreuungsfreibetrags nach der Veranlagung des Elternteils, bei dem das Kind nicht
gemeldet ist, gestellt, ist die Einkommensteuerfestsetzung nach § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO zu ändern, da es sich bei dem Antrag
um ein rückwirkendes steuerliches Ereignis handelt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2011 S. 1703 Nr. 19 LAAAD-88800
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Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 16.01.2009 - 13 K 299/04
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