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Bilanzierung | Teilwertabschreibung auf Investmentanteile an Aktienfonds
Das BMF äußert sich mit Schreiben vom wie folgt zur Teilwertabschreibung auf Investmentanteile an in- und ausländischen Aktienfonds, die im Anlagevermögen einer Kapitalgesellschaft, eines Einzelunternehmens oder einer Personengesellschaft gehalten werden:
Ist das Investmentvermögen am Bilanzstichtag des Anlegers zu mindestens 51 % in börsennotierte Aktien investiert, gilt das . Eine Teilwertabschreibung ist dann berechtigt, wenn der Rücknahmepreis des Investmentanteils im Anlagevermögen
[i]Dauernde Wertminderung bei Aktienfondsentweder um mehr als 40 % unter die Anschaffungskosten gesunken ist
oder sowohl am aktuellen Bilanzstichtag als auch am vorangegangenen Bilanzstichtag um mehr als 25 % unter die Anschaffungskosten gesunken ist.
Zusät...