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Kapitalanlagerecht | Umfang und Verjährung des Auskunftsanspruchs aus dem Vermögensverwaltungsvertrag
Der Auskunftsanspruch aus einem Vermögensverwaltungsvertrag über erhaltene Provisionen, Rückvergütungen und sonstige geldwerte Vorteile im Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften, entsteht nicht mit Abschluss der Geschäfte, sondern mit dem erstmaligen Auskunftsverlangen. Ein berechtigtes Interesse an einer solchen Auskunft besteht selbst im Fall bereits eingetretener Verjährung etwaiger Schadensersatzansprüche.
Das Gericht sah in dem Auskunftsverlangen wohl auch deshalb kein schikanöses Anliegen, weil im Falle des Verschweigens von Rückvergütungen eine Schadensersatzpflicht des Vermögensverwalters sowohl für den Bereich der Vermögensverwaltung als auch für die hierüber hinausgehend erteilten Empfehlungen nicht gänzlich fernlag. Die dem Kläger ausgehändigten „Basisinformationen über ...