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NWB Nr. 33 vom Seite 2760

Aufwendungen für den Besuch einer Schule für Hochbegabte als außergewöhnliche Belastungen

Dr. Stephan Geserich

Mit hat der BFH in der Sache VI R 37/10 NWB YAAAD-88275 entschieden, dass Aufwendungen für den Besuch einer Schule für Hochbegabte als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sein können, wenn der Schulbesuch medizinisch angezeigt war.

Im Streitfall wechselte der Sohn der Kläger, bei dem ein Intelligenzquotient von 133 festgestellt worden ist, von der zweiten in die vierte Grundschulklasse. Anschließend besuchte er ein Gymnasium in A. Aufgrund von Verhaltensauffälligkeiten empfahl der Allgemeine Sozialdienst der Stadt A – im Zusammenhang mit der Frage der Gewährung von Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche nach § 35a SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) und gestützt auf zwei privatärztliche Gutachten – den Besuch einer Hochbegabtenschule in Schottland. Da eine solche Schule für die Altersgruppe, in der sich das Kind in den Streitjahren befunden hat, in Deutschland nicht verfügbar war, sei die Unterbringung in Schottland therapeutisch notwendig, um der Fehlentwicklung des Kindes entgegenzuwirken und eine bleibende seelische und soziale Schädigung zu verhindern. Ein nachträglich hinzugezogener Amtsarzt der Stadt A bestätigt...

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