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Einkommensteuer | Absetzbarkeit von Zivilprozesskosten
Kosten eines Zivilprozesses können unabhängig von dessen Gegenstand bei der Einkommensteuer als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden ( NWB IAAAD-86750).
Nach § 33 Abs. 1 EStG können bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden. Außergewöhnliche Belastungen sind dem Stpfl. zwangsläufig entstehende größere Aufwendungen, die über die der überwiegenden Mehrzahl der Stpfl. gleicher Einkommens- und Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstands entstehenden Kosten hinausgehen. Kosten eines Zivilprozesses hatte die Rechtsprechung ( NWB UAAAA-92230) bisher nur ausnahmsweise bei Rechtsstreiten mit existenzieller Bedeutung für den Stpfl. als ...