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Rechtsschein einer Sozietät von Steuerberatern gegenüber der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Für die Anwendung der sog. Sozienklausel in Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) genügt eine Kooperation (hier: zwischen Steuerberatern) nicht. Insbesondere kann allein im Abschluss eines Treuhandvertrags keine gemeinschaftliche Berufsausübung gesehen werden. Ferner gelten die Grundsätze der Repräsentantenhaftung nicht im Rahmen einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung. Die Klage eines selbständigen Steuerberaters auf Freistellung von Schadenersatzansprüchen aufgrund einer solchen Versicherung hatte insoweit Erfolg, als die aus diesem Grund klageabweisende Entscheidung der Vorinstanz aufgehoben worden ist und an das OLG zurückverwiesen wurde ( NWB QAAAD-85625).