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BBK Nr. 15 vom Seite 702

Vereinfachte Anforderungen an elektronische Rechnungen

[i]Ausführlicher Beitrag ab Seite 716 Für elektronisch übermittelte Rechnungen gelten bislang in Deutschland er-höhte Anforderungen. Für die Unternehmen sollte das Steuervereinfachungsgesetz 2011 (StVereinfG 2011) ab 1. 7. 2011 Erleichterung bringen. Da der Bundesrat dem StVereinfG 2011 am 8. 7. 2011 jedoch nicht zugestimmt hat, ist mit der endgültigen Verabschiedung des Gesetzes voraussichtlich nicht vor Herbst 2011 zu rechnen.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

I. Derzeitige Regelungen für elektronische Rechnungen

Nach den bisherigen Anforderungen des Umsatzsteuerrechts sind bei einer elektronisch übermittelten Rechnung die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts zu gewährleisten. Dafür sind nach § 14 Abs. 3 UStG zwei Verfahren zulässig:

  • [i]Signatur eine qualifizierte elektronische Signatur oder eine qualifizierte elektronische Signatur mit Anbieter-Akkreditierung nach dem Signaturgesetz oder

  • [i]EDI-Verfahren elektronischer Datenaustausch (EDI).

Rechnungen, die per E-Mail oder Telefax übermittelt werden, stellen bislang ebenfalls elektronische Rechnungen dar. Zulässig ist nach Auffassung der Finanzverwaltung derzeit lediglich die Übermittlung von Rechnungen von Stand...

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