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FG Münster Urteil v. - 3 K 1003/08 Erb EFG 2011 S. 1639 Nr. 18

Gesetze: BGB § 1047, ErbStG § 10 Abs 5 Nr 1

Erbschaftsteuer:

Abzug von Nachlassverbindlichkeiten

Leitsatz

§ 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG erfasst als Nachlassverbindlichkeiten auch Schulden, die grundbuchrechtlich durch Grundstücke gesichert sind, welche der Erblasser zuvor unter Nießbrauchsvorbehalt (ohne Übertragung der persönlichen Schuldverpflichtungen) auf den Erben übertragen hatte.

Fundstelle(n):
DStRE 2013 S. 1185 Nr. 19
EFG 2011 S. 1639 Nr. 18
Ubg 2013 S. 671 Nr. 10
PAAAD-87575

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FG Münster, Urteil v. 18.05.2011 - 3 K 1003/08 Erb

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