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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 7 K 1478/10

Gesetze: UStG § 12 Abs. 2 Nr. 1 Zolltarif KN Pos. 8713 Zolltarif KN Pos. 9401

Zolltarifliche Einordnung als Rollstuhl

Leitsatz

  1. Rollstuhl i.S.d. Pos. 8713 der KN ist ein speziell der Personenbeförderung von Behinderten dienendes Fahrzeug (Transportmittel), das bestimmte Merkmale zur Bewältigung der Behinderung wie z.B. Fußstützen zum Stabilisieren der Beine aufweist.

  2. Behinderter oder behinderte Person im Sinne dieser Tarifposition ist jede Person, die eine Mobilisationshilfe benötigt, um sich unter Einsatz eigener Muskelkraft fortbewegen zu können. Die Ursache für diesen Zustand ist dabei nicht von Bedeutung.

  3. Das Kriterium eines uneingeschränkten Einsatzes des Rollstuhles im Außenbereich ist nicht ausschlaggebend.

Fundstelle(n):
GAAAD-87445

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 22.03.2011 - 7 K 1478/10

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